Aufsichtsratsvergütung
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen. Die Vergütung ist in der Satzung der Dürr AG geregelt. In regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, überprüft der Aufsichtsrat, ob Höhe und Ausgestaltung der Vergütung noch marktgerecht sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats sowie der Lage der Gesellschaft stehen. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen horizontalen Marktvergleich durch. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen unabhängigen Experten beraten lassen.
Vergütungssystem des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022
Die Marktangemessenheit des Vergütungssystems wurde im Geschäftsjahr 2022 bestätigt. Gemäß der entsprechenden Empfehlung des DCGK besteht die Aufsichtsratsvergütung ausschließlich aus einem fixen, erfolgsunabhängigen Bestandteil. Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder, dessen Festvergütung seit 2022 leicht herabgesetzt und dessen Sitzungsgeld leicht erhöht wurde, wurde bei der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2022 gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG mit einer Mehrheit von 98,80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Weitere Informationen finden Sie im → Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2022.
Änderung des Systems der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2023
Infolge der immer weiter steigenden Bedeutung der Aufsichtsratstätigkeit und die Anforderung an den Aufsichtsrat, auch in einzelnen Bereichen besonders vertiefte Expertise aufzubauen hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit geschaffen, einzelne seiner Mitglieder als Experten zu bestimmen. Diese Experten sollen sich intensiver und umfassender mit den ihnen zugewiesenen Themen befassen und ihre Expertise in den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse einbringen. Als erster Bereich, in dem aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats ein solcher Experte bestimmt werden sollte, wurde der Bereich Nachhaltigkeit (ESG – Environmental, Social, Governance) identifiziert und Frau Dr. Anja Schuler mit Wirkung zum 1. Januar 2023 als Nachhaltigkeitsexpertin gewählt.
Aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Inanspruchnahme und Belastung halten Vorstand und Aufsichtsrat eine zusätzliche Vergütung solcher Experten für angemessen. Sie erhalten erstmalig ab dem 1. Januar 2023 eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 11.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen. Die Prämie dafür entrichtet die Gesellschaft.
Die Änderung des Systems der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 12. Mai 2023 gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG mit einer Mehrheit von 99,89 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.