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Compliance / Integrity Line

Compliance-Management-System (CMS)

Das Compliance-Management-System umfasst alle Aktivitäten im Konzern mit dem Ziel, sich im täglichen Geschäftsbetrieb regelkonform und mit hohem ethischem Anspruch zu verhalten. Es regelt die Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege und Maßnahmen in drei zentralen Handlungsfeldern, die eng miteinander verzahnt sind: Vermeidung, Früherkennung und Reaktion.

Damit unterstützt das CMS die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Identifizierung und Vermeidung von Compliance-Verstößen und damit verbundenen Haftungs- und Strafrisiken.

Vermeidung

Einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Compliance-Verstößen leisten Schulungsmaßnahmen zum Thema Compliance wie beispielsweise E-Learning-Programme, Präsenzschulungen sowie Einführungsveranstaltungen für neue Beschäftigte und weitergehende Informationsangebote im Intranet. Diese Schulungsmaßnahmen unterstützen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darin, Compliance-Verstöße zu erkennen und zu vermeiden, und bilden einen wesentlichen Teil unseres CMS. Hinzu kommen schriftlich fixierte Richtlinien und Organisationsanweisungen, die interne Regelungen beinhalten wie z. B. Funktionstrennung, Genehmigungsverfahren und Unterschriftenregelungen oder das Vier-Augen-Prinzip.

Früherkennung

Früherkennung von Risiken ist das A und O bei der Verhinderung von Compliance-Verstößen. In einem regelmäßigen Prozess werden auf Konzern-Ebene die für Dürr spezifischen Compliance-Risiken systematisch ermittelt, analysiert und aktualisiert.

Für das rechtzeitige Erkennen von Risiken für Compliance-Verstöße maßgeblich ist eine jährliche Risikoinventur durch das Corporate Compliance Board unter Einbeziehung der Informationen von den lokalen Compliance Managern sowie der halbjährlich gemeldeten Compliance-Risiken durch den Corporate Compliance Officer. Weiterer wesentlicher Bestandteil der Früherkennung von Compliance-Risiken ist das Compliance Help Desk, über das mögliche Regelverstöße und Risiken für Dürr gemeldet werden können.

Reaktion

Wird ein Verstoß bekannt, so ist die jeweilige Dürr-Gesellschaft bzw. der jeweilige Funktionsbereich verpflichtet, den Vorfall unverzüglich entsprechend festgelegter Kommunikationswege zu berichten. Nach der Analyse durch den Corporate Compliance Officer werden Gegenmaßnahmen ergriffen, die solche Compliance-Verstöße zukünftig möglichst verhindern wie zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, Organisationsanweisungen und interne Kontrollen.

 

Organisationsstruktur des Compliance Managements:

  • Das Corporate Compliance Board ist das Gremium im Dürr-Konzern, das sich mit Fragen zur Compliance befasst. Es setzt sich aus den CFOs der Divisions und den Leitern einiger zentraler Konzernfunktionsbereiche zusammen.
  • Der Corporate Compliance Officer ist auf zentraler Konzernebene tätig. Er nimmt Meldungen zu möglichen Compliance-Verstöße entgegen und untersucht diese. Zu seinen Aufgaben gehört auch das weltweite Schulungsprogramm zu Compliance.
  • Jede Dürr-Konzerngesellschaft hat einen lokalen Compliance Manager, der im Rahmen des CMS lokale Aufgaben wahrnimmt.

Meldungen bei Compliance-Verstößen / Integrity Line

Um das in Dürr gesetzte Vertrauen von Kunden, Lieferanten, Partnern, Anteilseignern und Beschäftigten sowie anderen Stakeholdern des Unternehmens zu rechtfertigen, haben Integrität und Transparenz unserer Geschäftsabläufe höchste Priorität. Dazu ist es notwendig, dass wir Kenntnis von etwaigen Compliance-Verstößen bekommen, insbesondere von Verstößen gegen geltende Strafnormen sowie gegen unseren → Code of Conduct.

Neben den unten genannten Kontaktdaten können Hinweise an das Compliance Office auch über das Meldesystem Dürr Group Integrity Line erfolgen. Die Dürr Group Integrity Line als Bestandteil eines effektiven Compliance Management Systems dient der Früherkennung von Fehlentwicklungen, die zu erheblichen Risiken für Dürr führen können. Mit der → Dürr Group Integrity Line bieten wir die Möglichkeit, Compliance Verstöße anonym und sicher oder unter der freiwilligen Angabe Ihres Namens und Ihrer Daten abzugeben.

→ Unternehmensinternes Beschwerdeverfahren: Verfahrensordnung gemäß § 8 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Alle Hinweise werden vertraulich und zügig behandelt. Jede Form der Benachteiligung von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder von Dritten wegen einer Meldung, die in gutem Glauben erfolgt, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet erweist.

Florian Müller
Dr. Florian Müller
Compliance Officer
Dürr Aktiengesellschaft
Carl-Benz-Str. 34
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland