Vorreiter bei der EU-Taxonomie
Der Dürr-Konzern versteht den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit als Chance. Mit der Taxonomie-Verordnung hat die Europäische Union (EU) ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten entwickelt und damit einheitliche Kriterien für Unternehmen geschaffen.
Klimaneutrale Europäische Union bis 2050
Mit dem europäischen Green Deal hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Um die dafür notwendigen Maßnahmen zu finanzieren und das Wirtschafts- und Finanzsystem in der EU nachhaltiger zu gestalten, sollen Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investitionen gelenkt werden. Dazu hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ („Action Plan on Financing Sustainable Growth“) entwickelt. Kernelement des Aktionsplans ist die EU-Taxonomie-Verordnung.
Hintergründe und Ziele
Kernelement des Aktionsplans ist die EU-Taxonomie-Verordnung. Diese stellt ein einheitliches Klassifizierungssystem – eine „grüne Liste“ – für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Laut EU-Taxonomie-Verordnung sind Wirtschaftstätigkeiten „taxonomiefähig“ (eligible), wenn sie potenziell zur Verwirklichung eines der folgenden sechs Umweltziele beitragen:
Umweltziele gültig ab 2021:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
Umweltziele gültig ab 2024:
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Darüber hinaus sind Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Taxonomie-Vorgaben „ökologisch nachhaltig“ beziehungsweise „taxonomiekonform“ (aligned), wenn die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
- einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten (Substantial Contribution),
- die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm, DNSH) und
- die Einhaltung von Rahmenwerken zum Mindestschutz sicherstellen (Minimum Safeguards).
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Geschäftsberichts 2022 lagen lediglich für die ersten beiden Umweltziele Kriterien seitens der EU vor. Für das Geschäftsjahr 2022 sind daher nur Angaben zum wesentlichen Beitrag zu diesen Umweltzielen zu machen.
Implementierung der Taxonomie-Anforderungen
Zuordnung der Wirtschaftsaktivitäten zu relevanten Taxonomie-Kriterien
Folgende durch die EU-Taxonomie definierte Wirtschaftstätigkeiten wurden zur Erfassung und Zuordnung von Umsatzerlösen, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben des Dürr-Konzerns identifiziert:
- 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
- 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien
- 4.11 Speicherung von Wärmeenergie
Für das Geschäftsjahr 2022 wurden weitere Wirtschaftstätigkeiten für die Erfassung und Zuordnung von taxonomiefähigen Investitionsausgaben und Betriebsausgaben des Dürr-Konzerns identifiziert:
- 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
- 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
- 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
- 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
- 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Drei Voraussetzungen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
1. Wesentlicher Beitrag
Die Einhaltung der Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu den beiden Umweltzielen (1) Klimaschutz und (2) Anpassung an den Klimawandel wurde individuell für jede taxonomiefähige Geschäftsaktivität des Dürr-Konzerns geprüft. Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurde keine Wirtschaftstätigkeit identifiziert, die einen wesentlichen Beitrag zum zweiten Umweltziel leistet.
Im Ergebnis haben wir für das Geschäftsjahr 2022 folgende Wirtschaftsaktivitäten identifiziert, die einen wesentlichen Beitrag zum ersten Umweltziel „Klimaschutz“ leisten:
2. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung (DNSH)
Weiterhin haben wir analysiert, ob die Erreichung der fünf verbleibenden Umweltziele der EU durch die oben aufgeführten Geschäftsaktivitäten erheblich beeinträchtigt wird. Zu diesem Zweck war es sachgerecht, die DNSH-Konformität regelmäßig auf Ebene der Geschäftsaktivitäten sowie der Standorte des Dürr-Konzerns einzuschätzen. Dabei wurden solche Standorte als relevant bewertet, auf die im Geschäftsjahr 2022 wesentliche Wertschöpfungsprozesse für die taxonomiefähigen Geschäftstätigkeiten beziehungsweise ökologisch nachhaltige Investitions- und Betriebsausgaben entfielen. Anschließend wurde für die ausgewählten Standorte ein Abgleich mit den DNSH-Kriterien vorgenommen. Im Ergebnis haben wir an keinem Standort eine signifikante Beeinträchtigung der Erreichung der fünf weiteren Umweltziele identifiziert. Weitere Informationen finden Sie in unserem → Geschäftsbericht 2022.
3. Einhaltung des Mindestschutzes (Minimum Safeguards)
Der Dürr-Konzern hat sich verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und faire Arbeitsbedingungen zu fördern – dies gilt insbesondere im Umgang mit eigenen Beschäftigten und unmittelbaren Lieferanten. Bei unserem Handeln orientieren wir uns unter anderem an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). Im Geschäftsjahr 2022 haben wir die Einhaltung dieser Leitsätze und Normen in unseren Geschäftsaktivitäten erneut konzernweit überprüft und dabei den Fokus auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption gelegt. Im Ergebnis zeigte sich, dass unsere konzernweit etablierten Prozesse und Systeme geeignet sind, potenzielle Risiken oder Verstöße an unseren weltweiten Standorten zuverlässig zu identifizieren.
Leistungsindikatoren gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Im Folgenden geben wir Auskunft über unsere konzernweiten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie für die Geschäftsjahre 2022 und 2021. Unter Berücksichtigung der technischen Bewertungskriterien entsprechen sich taxonomiefähige und taxonomiekonforme Umsatzerlöse und Betriebsausgaben des Dürr-Konzerns regelmäßig. Bei Investitionsausgaben ist es möglich, dass sich taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Ergebnis unterscheiden.
Taxonomiefähiger Anteil 2022 (%) | Taxonomiekonformer Anteil 2022 (%) | Taxonomiefähiger Anteil 2021 (%) | Taxonomiekonformer Anteil 2021 (%) | |
---|---|---|---|---|
Umsatzerlöse | 16,8 | 16,8 | 14,1 | 14,1 |
CapEx | 54,0 | 24,3 | 38,1 | 25,1 |
OpEx | 9,3 | 9,3 | 8,1 | 8,1 |
Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2022 entsprachen die taxonomiefähigen Umsatzerlöse erneut den taxonomiekonformen Umsatzerlösen. Diese konnten im Vergleich zum Vorjahr um 45,4 % auf 726,6 Mio. € gesteigert werden. Auch der Anteil der taxonomiefähigen beziehungsweise taxonomiekonformen Umsatzerlöse am Konzernumsatz erhöhte sich und betrug im Geschäftsjahr 2022 16,8 % (Vorjahr: 14,1 %). Dazu trugen insbesondere Aktivitäten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit „3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ bei. Einen starken Zuwachs konnte hierbei der Bereich Holzbearbeitungstechnik verzeichnen. Zudem ließ die zunehmende Nachfrage im Wachstumsmarkt Batteriefertigungstechnik die taxonomiekonformen Umsatzerlöse des Dürr-Konzerns steigen.
Investitionsausgaben
Im Geschäftsjahr 2022 entsprachen 24,3 % unserer Investitionen den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung an taxonomiekonforme Investitionsausgaben (Vorjahr: 25,1 %). Dies resultierte im Wesentlichen aus den Ausgaben für das laufende Investitionsprogramm bei HOMAG, die der Wirtschaftstätigkeit „7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ zuzuordnen sind. Darüber hinaus sorgten aktivierte Entwicklungskosten in den Bereichen Batteriefertigungstechnik und Lackiertechnik für einen Anstieg der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit „3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien“.
Betriebsausgaben
Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben entsprachen wie im Vorjahr den taxonomiekonformen Betriebsausgaben und betrugen 12,9 Mio. €. Dies bedeutet einen Anstieg von 3,0 Mio. € im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021. Der taxonomiefähige beziehungsweise taxonomiekonforme Anteil an den relevanten Betriebsausgaben des Dürr-Konzerns gemäß der Taxonomie-Verordnung betrug im Jahr 2022 9,3 % (Vorjahr: 8,1 %). Ein wichtiger Bestandteil waren dabei nicht aktivierbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Sie trugen mit 93 % zu den taxonomiefähigen beziehungsweise taxonomiekonformen Betriebsausgaben bei (Vorjahr: 90 %).
Weitere Details zur Zusammensetzung der ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben sind im → Geschäftsbericht 2022 aufgeführt.
Wirtschaftstätigkeit „3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien“
Für den Dürr-Konzern ist insbesondere die Wirtschaftstätigkeit „3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ von großer Bedeutung. Diese umfasst Aktivitäten zur Herstellung von Technologien, die auf erhebliche Verringerungen von Treibhausgasemissionen in anderen Wirtschaftssektoren abzielen und diese im Vergleich zur am Markt verfügbaren, leistungsfähigsten alternativen Technologie nachweisbar erreichen.
Aus Sicht des Dürr-Konzerns bedeutet eine erhebliche Verringerung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Nutzungsphase um mindestens 20 %. Eine derartige erhebliche Verringerung ist in der Regel nur durch einen Technologiesprung zu erreichen und nicht durch kontinuierliche Verbesserungen. Den Wert von 20 % haben wir daher als Mindestgröße für eine erhebliche Reduktion von Treibhausgasemissionen angesetzt. Als Vergleichsmaßstab stellen wir auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Geschäftsberichts 2022 üblicherweise im Markt eingesetzte Technologie ab. Referenztechnologie ist damit die überwiegend am Markt verfügbare, leistungsfähigste alternative Technologie.
Ferner beschreiben die technischen Bewertungskriterien der Wirtschaftstätigkeit 3.6 Anforderungen an die Erstellung von Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzen. Für das Geschäftsjahr 2022 haben wir durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) wissenschaftlich fundierte Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzen für repräsentative Maschinen und Anlagen erstellen lassen. Bei der Bewertung der Lebenszyklusemissionen von mit unseren Maschinen und Anlagen gefertigten Gütern haben wir uns veröffentlichter Daten und Analysen anerkannter wissenschaftlicher Organisationen bedient.