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Dürr AG platziert erfolgreich Wandelanleihe im Gesamtvolumen von 150 Mio. €

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN ODER IN DIE USA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DENEN, ODER AN PERSONEN IN JEDWEDER JURISDIKTION, AN WELCHE, EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

Dürr AG platziert erfolgreich Wandelanleihe im Gesamtvolumen von 150 Mio. €

Bietigheim-Bissingen, 24. September 2020 – Die Dürr AG hat die Struktur und das Fristigkeitsprofil ihrer Finanzierung durch die erfolgreiche Begebung einer Wandelanleihe weiter verbessert. Die Wandelanleihe über 150 Mio. € wurde heute innerhalb weniger Stunden bei institutionellen Investoren platziert und war mehrfach überzeichnet. Sie hat einen Kupon von 0,75 % pro Jahr, eine Laufzeit von circa 5,3 Jahren und eine Wandelprämie von 40 %. An die Wandelanleihe ist – ähnlich wie bei anderen Finanzierungen der Dürr AG – eine Nachhaltigkeitskomponente gekoppelt. Die Dürr AG will die Emissionserlöse für allgemeine Unternehmenszwecke und zur Fortsetzung ihres Akquisitionskurses einsetzen. Die Transaktion ist zudem Teil der Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 450 Mio. €, die 2021 fällig werden.

Ralf W. Dieter, Vorstandsvorsitzender der Dürr AG: „Wir denken über die Corona-Krise hinaus und prüfen weitere Akquisitionen, um neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Die Wandelanleihe erhöht unseren Spielraum, um mögliche Zukäufe langfristig und kostengünstig zu finanzieren.“ Der Dürr-Konzern hat sein Portfolio in den vergangenen Jahren durch mehrere Akquisitionen gestärkt, darunter der Kauf der HOMAG Group (2014) und des Umwelttechnikunternehmens Megtec/Universal (2018). In diesem Jahr wurden das Software-Haus Techno-Step übernommen und die Beteiligung an der HOMAG-Tochter Weinmann auf 100 % erhöht. Zudem wird der Konzern in Kürze die Komplettübernahme der Vertriebsgesellschaft HOMAG China Golden Fields abschließen.

Dietmar Heinrich, Finanzvorstand der Dürr AG: „Mit der Wandelanleihe haben wir uns langfristige Mittel zu günstigen Konditionen gesichert. Die Platzierung ist ein wichtiger Schritt in der aktuellen Refinanzierungsrunde, der unsere gute Bonität und das Vertrauen des Kapitalmarkts unterstreicht. Auch bei der Ablösung der weiteren Fälligkeiten werden wir den Fokus auf Sicherheit und attraktive Konditionen legen.“

Die Dürr AG hat an die Wandelanleihe eine Nachhaltigkeitskomponente in Form eines separaten Zinsderivats gekoppelt. Falls sich ihr Nachhaltigkeits-Rating nicht in einem bestimmten Umfang verbessert, ist die Dürr AG verpflichtet, einen festen Betrag an die UniCredit Bank AG zu bezahlen. Die UniCredit Bank wird mit diesem Betrag nachhaltige Projekte unterstützen. Maßgeblich ist dabei das von EcoVadis erstellte Nachhaltigkeits-Rating.

Die nicht nachrangige, nicht besicherte Wandelanleihe wird eine Stückelung von jeweils 100.000 € haben und in circa 4,4 Millionen neue und/oder bestehende nennbetragslose Stammaktien der Dürr AG wandelbar sein. Der Kupon von 0,75 % ist jährlich nachträglich zahlbar; die erste Zinszahlung wird im Januar 2022 erfolgen. Die Wandelanleihe wird zu 100 % ihres Nennwertes ausgegeben und zurückgezahlt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt 34,22 €, was einer Prämie von 40 % über den Referenzaktienkurs von 24,4427 € entspricht.

Die Wandelanleihe wurde ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der USA, Kanadas, Japans und Australiens sowie anderer Rechtsordnungen zum Kauf angeboten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist. Der Großaktionär der Dürr AG, die Heinz Dürr GmbH, hat auf Basis einer Zeichnungsvereinbarung einen Anteil von 5 Mio. € an der Wandelanleihe gezeichnet. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre der Dürr AG wurden bei dem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausgeschlossen.

Als Teil der Begebung der Wandelanleihe hat sich die Dürr AG zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen. Die Dürr AG ist berechtigt, die Wandelanleihen zu ihrem Nennwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelanleihen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Februar 2024 zurückzuzahlen, wenn der Aktienkurs über einen bestimmten Zeitraum 130 % des dann geltenden Wandlungspreises erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn 15 % oder weniger des Gesamtnennwertes der Wandelanleihen ausstehend bleiben.

Die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 1. Oktober 2020 stattfinden. Die Dürr AG beabsichtigt, die Aufnahme der Wandelanleihe in das Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die Begebung der Wandelanleihe wurde von BNP Paribas, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners begleitet. Die rechtliche Beratung der Dürr AG übernahm Freshfields Bruckhaus Deringer, die Banken wurden von Allen&Overy unterstützt.

Disclaimer

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Kanada, Japan und Australien oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung der Gesellschaft und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.

Der Dürr-Konzern ist ein weltweit führender Maschinen- und Anlagenbauer mit ausgeprägter Kompetenz in den Bereichen Automatisierung und Digitalisierung/Industrie 4.0. Seine Produkte, Systeme und Services ermöglichen hocheffiziente Fertigungsprozesse in unterschiedlichen Industrien. Der Dürr-Konzern beliefert Branchen wie die Automobilindustrie, den Maschinenbau sowie die Chemie-, Pharma- und holzbearbeitende Industrie. Im Jahr 2019 erzielte er einen Umsatz von 3,92 Mrd. €. Das Unternehmen beschäftigt rund 16.300 Mitarbeiter und verfügt über 112 Standorte in 34 Ländern. Der Konzern agiert mit den drei Marken Dürr, Schenck und HOMAG sowie mit fünf Divisions am Markt:

  • Paint and Final Assembly Systems: Lackierereien sowie Endmontage-, Prüf- und Befülltechnik für die Automobilindustrie
  • Application Technology: Robotertechnologien für den automatischen Auftrag von Lack sowie Dicht- und Klebstoffen
  • Clean Technology Systems: Abluftreinigungsanlagen, Schallschutzsysteme und Beschichtungsanlagen für Batterieelektroden
  • Measuring and Process Systems: Auswuchtanlagen und Diagnosetechnik
  • Woodworking Machinery and Systems: Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie
Andreas Schaller
Andreas Schaller
Vice President & Spokesperson
Corporate Communications & Investor Relations
Dürr Aktiengesellschaft
Carl-Benz-Str. 34
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland
Mathias Christen
Senior Manager & Spokesperson
Corporate Communications & Investor Relations
Dürr Aktiengesellschaft
Carl-Benz-Str. 34
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Deutschland