Aufsichtsratsvergütung
Die folgenden Ausführungen sind dem umfangreichen Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2021 entnommen. Die ausführlichen Informationen zur Vergütung des Aufsichtsrats finden Sie im → Vergütungsbericht.
Vergütungssystem des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen. Die Vergütung ist in der Satzung der Dürr AG geregelt. In regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, überprüft der Aufsichtsrat, ob Höhe und Ausgestaltung der Vergütung noch marktgerecht sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats sowie der Lage der Gesellschaft stehen. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen horizontalen Marktvergleich durch. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen unabhängigen Experten beraten lassen. Die Marktangemessenheit des Vergütungssystems wurde im Geschäftsjahr 2021 bestätigt. In diesem Zusammenhang wurde das Aufsichtsratsvergütungssystem gemäß der entsprechenden Empfehlung des DCGK auf ausschließlich fixe, erfolgsunabhängige Bestandteile umgestellt. Das angepasste Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde bei der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2021 gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG mit einer Mehrheit von 98,19% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Weitere Informationen finden Sie im → Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2021.