Vorstandsvergütung
Die Hauptversammlung hat am 12. Mai 2023 gemäß § 120a Abs. 1 AktG mit einer Mehrheit von 87,33 % der abgegebenen Stimmen eine Anpassung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Dürr Aktiengesellschaft gebilligt. Details des alten, im Geschäftsjahr 2022 gültigen Vergütungssystems können Sie dem umfangreichen → Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2022 entnehmen.
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder für 2023
Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand der Dürr AG gilt seit dem 1. Januar 2023 für alle Vorstandsmitglieder sowie für alle neu abzuschließenden Verträge und für Vertragsverlängerungen.
Der Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft hielt es für notwendig, das im Jahr 2021 von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem des Vorstands hinsichtlich der Struktur der kurz- (STI) und langfristigen (LTI) Vergütung zu überprüfen und nach erfolgter Marktanalyse anzupassen. Das vorherige Vergütungssystem enthielt eine Nachhaltigkeitskomponente, die ausschließlich kurzfristig angelegt war. Darüber hinaus war die variable Vergütung bei großen, externen Marktverwerfungen sehr volatil und führte relativ schnell zu unangemessen starken Abweichungen von der Zielvergütung, was gerade in kritischen wirtschaftlichen Situationen konträr zur erhöhten Leistungsanforderung wirkte. Das neue Vergütungssystem soll die große Bedeutung eines nachhaltigen Wirtschaftens für die Dürr Aktiengesellschaft stärker und auch langfristiger abbilden. Zugleich wurden Anregungen von Investoren und Stimmrechtsberatern noch stärker berücksichtigt. In der Ausarbeitung wurde das alte Vergütungssystem mit den existierenden Systemen anderer börsennotierter Unternehmen verglichen und an gängige, etablierte Modelle angeglichen. Die Angleichung an die Marktpraxis bedingt eine Anpassung der Maximalvergütungen des Vorstands. Zu betonen ist dabei, dass die Höhe der Zielvergütung des Vorstands der Dürr Aktiengesellschaft im Rahmen der Neuausrichtung nicht angepasst wurde.
Im Folgenden nennen wir die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum alten Vorstandsvergütungssystem:
- Maximalvergütung: Die Maximalvergütung wurde für den Vorstandsvorsitzenden auf 5.500.000 Euro und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf 2.900.000 Euro erhöht. Die Erhöhung erfolgte durch die Anhebung der maximalen Zielerreichung in STI und LTI von 150% auf 200% in Einklang mit gängiger Marktpraxis.
- Zusammensetzung Short-term Incentive (STI – kurzfristige Komponente): Das STI setzt sich wie folgt zusammen:
- 40 % operative EBIT-Marge
- 30 % Free Cashflow (FCF)
- 15 % ESG-Ziel(e)
- 15 % Strategieziel(e)
- Zusammensetzung Long-term Incentive (LTI – langfristige Komponente): Das LTI setzt sich wie folgt zusammen:
- 40 % operative EBIT-Marge
- 40 % TSR (Total Shareholder Return)
- 20 % ESG-Ziel(e)
Bei der Ermittlung des TSR, d.h. der Aktienrendite inklusive Dividendenzahlungen während der drei Geschäftsjahre, wird der TSR der Dürr Aktiengesellschaft ins Verhältnis zum TSR einer definierten Vergleichsgruppe gesetzt, welche aus deutschen und österreichischen Unternehmen, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, Automobilzulieferern, Ingenieurdienstleistern und Herstellern von Nutzfahrzeugen, besteht. Die Berücksichtigung der Kursentwicklung und des TSR betont den Fokus auf die langfristige Wertentwicklung des Unternehmens.
- Aktienhalteverpflichtung: Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich verpflichtet, nach Ablauf einer dreijährigen Aufbauphase jeweils 12.500 Dürr-Aktien dauerhaft während ihrer Amtszeit zu halten.
Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte die umfangreichen Erläuterungen in der → Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Dürr AG am 12. Mai 2023 ab Seite 62.